Burgergemeinde Hilterfingen
 


Die Burgergemeinde heute

 

Die Burgergemeinde ist die als Gemeinde organisierte Burgerschaft. Sie setzt sich nach Massgabe ihrer Mittel zum Wohl der Allgemeinheit ein. Sie untersteht dem Gemeindegesetz (GG) des Kantons Bern.

Bis in die sechziger Jahre des letzten Jahrhunderts hatte die Burgergemeinde auch für die soziale Sicherheit ihrer Burger zu sorgen. Seither leistet die Burgergemeinde jährlich einen Pauschalbeitrag an die Fürsorgedirektion des Kantons.

 

Die Burgergemeinde erfüllt folgende Aufgaben:

  • Die Zusicherung oder Erteilung des Gemeindebürgerrechts in Form des Burgerrechts

  • Die angestammten Aufgaben wie  der Betrieb und die Verwaltung des burgerlichen Grundeigentums  die Verwaltung der Winklerstiftung und daraus die Gewährung von Beiträgen an die berufliche Ausbildung von Burgerinnen und Burgern

  • die Verwaltung des Burgergutes (Vermögen der Burgergemeinde)

 

Die Burgergemeinde hat folgende Rechte:

  • Wahl- und Stimmrecht.

  • Stimmberechtigt in der Burgergemeinde ist, wer im Verwaltungskreis Thun wohnhaft ist, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt ist und das Burgerrecht der Burgergemeinde Hilterfingen besitzt.

  • Ausserhalb Hilterfingen und Hünibach  wohnhafte Burger haben sich zur Ausübung des Stimmrechts in das Verzeichnis der stimmberechtigten Burger eintragen zu lassen.

  • Antrags-, Initiativ- und Petitionsrecht

  • Anspruch auf Information

 

Die Organisation der Burgergemeinde:

  • Organe

  • Die Stimmberechtigten

  • Der Burgerrat

  • Sofern notwendig, die ständigen Kommissionen

  • Das Rechnungsprüfungsorgan

  • Das zur Vertretung der Burgergemeinde befugte Personal

  • der/die Burgerschreiber/ln

  • der/die Burgerkassier/ln