Die Burgergemeinde ist die als Gemeinde organisierte Burgerschaft. Sie setzt sich nach Massgabe ihrer Mittel zum Wohl der Allgemeinheit ein. Sie untersteht dem Gemeindegesetz (GG) des Kantons Bern.
Bis in die sechziger Jahre des letzten Jahrhunderts hatte die Burgergemeinde auch für die soziale Sicherheit ihrer Burger zu sorgen. Seither leistet die Burgergemeinde jährlich einen Pauschalbeitrag an die Fürsorgedirektion des Kantons.